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Fremdsprachenkenntnisse (alte und moderne Sprachen) sind zwar sehr relevant, aber keine Voraussetzung für die Immatrikulation in die archäologischen Studienprogramme. Die Spracherwerbspflicht ist Teil des Studiums. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Profilierungsmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Studienstufe und Studienprogramm.
Der Bachelor Archäologien ist breit angelegt: In der Studieneingangsphase sowie in der mündlichen Abschlussprüfung (nur Major) wird die gesamte inhaltliche Breite abgedeckt. Innerhalb der übrigen Modulgruppen können die Module frei aus den drei Fachrichtungen gewählt werden.
Im Master Archäologien können die Module frei aus den drei Fachrichtungen gewählt werden. In der mündlichen Abschlussprüfung (nur Major) werden zwei Spezialthemen aus zwei verschiedenen Fachrichtungen geprüft.
Im Monomaster Archäologische Kulturwissenschaften wird eine der drei Fachrichtungen als Schwerpunkt gewählt.
Prinzipiell gibt es keine inhaltlichen Einschränkungen bei der Fächerwahl. Häufig sind Kombinationen mit Studienprogrammen der Altertumswissenschaften, Geschichte, Kunstgeschichte und Altphilologie.
Eine Kombination des Major Archäologien mit dem Minor Interdisziplinäre Archäologische Wissenschaften (IAW) ist möglich. Für den Minor IAW empfiehlt sich des Weiteren vor allem eine Kombination mit einem Major aus den Fächergruppen Ethnologie, Geschichte, Biowissenschaften oder Geowissenschaften.
Informationen zur Regelstudienzeit finden Sie auf den Webseiten des Studiendekanats.
Informationen zu Gebühren und Beiträgen finden Sie hier.
Ein Teilzeitstudium ist möglich. Das Studium der archäologischen Programme bietet prinzipiell eine hohe Flexibilität. Zu beachten ist, dass die Pflichtmodule der Studieneingangsphase zu Beginn des Bachelor-Studiums absolviert werden müssen.
Für ein Vollzeitstudium an der UZH in der Regelstudienzeit ist ein durchschnittlicher Workload von 30 ECTS-Punkten pro Semester vorgesehen. Ein ECTS-Punkt entspricht einem durchschnittlichen studentischen Arbeitspensum von 30 Stunden.