Navigation auf uzh.ch
Abstract: Eine zeitgemässe Archäologie möchte sich nicht mit heutigen Landesgrenzen beschäftigen müssen – das passt nicht in ihr wissenschaftliches Konzept. Doch gibt es kaum eine Geistes- oder Kulturwissenschaft, die stärker von nationalen Interessen abhängig ist als die Archäologie: Kulturministerien entscheiden, wer, wann und wo ausgraben und forschen darf. Sie entscheiden auch – ob direkt oder indirekt – über Wissensvermittlung und Sichtbarkeit von Forschungsergebnissen. Die Rahmenbedingungen scheinen also realiter ganz anders zu sein, als sie die Archäologie vordergründig annimmt oder wünscht.
Ein anderes heisses Diskussionsfeld ist das der Kulturgüterbesitzfragen: Wem gehören archäologische Hinterlassenschaften? In diesem Punkt wünschen sich die Archäolog/innen meist eine Stärkung des Staates: archäologisches Kulturgut soll dem Staat gehören und von ihm geschützt werden.
Die Dissertation geht der Frage auf dem Grund, wie archäologische Wissensbildung und Kulturgüterbesitzanspruch miteinander verknüpft werden müssten, um eine sinnvolle Grundsatzdiskussion überhaupt zu ermöglichen. Daraus sollen neue Perspektiven für das internationale Engagement in der Archäologie aufgezeigt werden.
Grundsätzliche philosophische Fragestellungen, etwa über den Wert der Dinge, Ansprüche auf Deutungshoheit oder unterschiedliche Geschichtskonzepte, werden im Rahmen konkreter Projekterfahrungen und Resultate in ganz unterschiedlichen Ländern, insbesondere Bhutan und Peru, diskutiert.