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Institut für Archäologie Prähistorische Archäologie

Auslaufende Studienprogramme der Prähistorischen Archäologie ab HS 19 (Bologna 2020)

Studierende, die sich bereits vor dem HS 19 in ein auslaufendes Studienprogramm Prähistorische Archäologie immatrikuliert haben, können dieses im Rahmen der Übergangsfristen zu Ende studieren. Zu beachten ist, dass per 1. August 2019 für sie ebenfalls die neue Rahmenverordnung und die neue Studienordnung in Kraft treten.

Programmspezifische Übergangsregelungen

Programmspezifische Übergangsregelungen für auslaufende Bachelor-Studienprogramme

Programmspezifische Übergangsregelungen für auslaufende Master-Studienprogramme

Die in der neuen Studienordnung enthaltenen programmspezifischen Übergangsregelungen ersetzen alle bisher geltenden Studienordnungen zu den jeweiligen Programmen. Sie stellen sicher, dass den Studierenden beim Übergang soweit möglich keine Leistungen verloren gehen, die Sie im Rahmen ihres bisherigen Studiums in den entsprechenden Programmen erworben haben. Sie regeln im Abschnitt «Studienplan» sowie in der «Äquivalenztabelle der Pflichtmodule», welche Studienleistungen für den Abschluss noch erworben werden müssen.

Im «Studienplan» werden jeweils folgende Regeln definiert:

  • die Gesamtzahl der ECTS-Punkte des Studienprogramms
  • die zu absolvierenden Pflichtmodule
  • der Anteil an ECTS-Punkten aus benoteten Modulen
  • die Anzahl ECTS-Punkte, die an der Universität Zürich absolviert worden sein muss
  • der Umfang des Studium generale (wenn vorhanden)

In der «Äquivalenztabelle der Pflichtmodule» werden die für den Studienabschluss erforderlichen Pflichtmodule definiert. Je nach Entsprechung zwischen alten und neuen Modulen können folgende Regeln formuliert sein:

  • Das alte Pflichtmodul wird im neuen Modulkatalog weiterhin angeboten:
  • Es muss entweder das alte oder ein als äquivalent eingestuftes neues Modul absolviert werden.
  • Es gibt eine Entsprechung zwischen altem und neuem Pflichtmodul:
  • Wenn das alte Modul noch nicht absolviert wurde, muss das neue Modul absolviert werden.
  • Es gibt im neuen Modulkatalog keine Entsprechung zum alten Pflichtmodul:
  • Das Modul muss nicht absolviert werden.

Darüber hinaus geben die Übergangsregelungen keine Regeln vor. Ältere Regeln zu Wahlpflichtmodulen entfallen. Für den Erwerb der übrigen ECTS-Punkte können Module aus dem Angebot des jeweiligen Programms frei gewählt werden.

Modulangebot Prähistorische Archäologie

Ab dem Herbstsemester 2019 gilt in allen Programmen ein neuer Modulkatalog. Die Studierenden setzen also ihr Studium mit den neuen Modulen fort. Neu sind die Module inhaltlich definierten Modulgruppen zugeordnet. Die folgenden Tabellen dienen zur Orientierung, welche Modulgruppen – und damit welche Module – zur Beendigung des Studiums zur Verfügung stehen.

Modultabelle für auslaufende Bachelor-Studienprogramme Prähistorische Archäologie (PDF, 131 KB)

Modultabelle für auslaufende Master-Studienprogramme Prähistorische Archäologie (PDF, 124 KB)

Sprachanforderungen

Für die auslaufenden Programme ändern sich teilweise die Sprachanforderungen im Bereich der Alten Sprachen. Nähere Informationen zu den Sprachanforderungen ab HS 19 finden Sie hier (PDF, 35 KB).

Übergangsfristen

Alle Leistungen für den Abschluss der auslaufenden Bachelor-Studienprogramme müssen spätestens per Ende Frühjahrssemester 2023 vollständig erworben worden sein. Alle Leistungen für den Abschluss der auslaufenden Master-Studienprogramme müssen spätestens per Ende Frühjahrssemester 2022 vollständig erworben worden sein. Alternativ ist ein Wechsel in ein neues Programm auch nach dem HS 19 möglich.

Weiterführende Informationen